Hallo,
nachdem Deutschen Waffengesetz dürfen Kinder und Jugendliche erst ab einem Alter von 12 Jahren ein Luftgewehr oder eine Luftpistole schießen.
Mit einer Ausnahmegenehmigung vom Landratsamt können wir dies nun schon ab einem Alter von 10 Jahren ermöglichen.
Hier zum Antragsformular: